nina-zolezzi.com - Stand: 01.09.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs-, Trainings-, Speaking- und Coachingleistungen

AGB als PDF (Fassung vom 01.09.2026)

Anbieterin

Nina Zolezzi, NeuroLeadership-Beraterin, freiberufliche Unternehmensberaterin i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Borsteler Chaussee 196, 22453 Hamburg, Deutschland

E-Mail: info@nina-zolezzi.com | Telefon: +49 171 6859884 | www.nina-zolezzi.com

Steuernummer: 49/157/04625 | USt-IdNr.: DE 42 93 68 993

Stand: 01.09.2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Beratungs-, Trainings-, Workshop-, Vortrags- und Coachingleistungen zwischen Nina Zolezzi (nachfolgend „Beraterin") und ihren Auftraggebern. Die AGB werden dem Auftraggeber spätestens mit dem Angebot in Textform zur Verfügung gestellt und in zumutbarer Weise zur Kenntnisnahme bereitgehalten; sie werden mit Auftragserteilung Vertragsbestandteil (§ 305 Abs. 2 BGB).

1.2 Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung steht unter www.nina-zolezzi.com/agb zum Abruf und Download bereit.

1.3 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf. Gegenüber Verbrauchern werden sie nur einbezogen, wenn im Einzelfall ausdrücklich auf sie hingewiesen wurde.

1.4 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Beraterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Beraterin in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.5 Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebote der Beraterin sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein als verbindlich bezeichnetes Angebot ist 30 Kalendertage ab Angebotsdatum gültig.

2.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Textform (E-Mail genügt) und die Auftragsbestätigung der Beraterin zustande. Beginnt die Beraterin auf Wunsch des Auftraggebers vor Auftragsbestätigung mit der Leistung, gilt der Vertrag mit Leistungsbeginn als geschlossen.

2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

§ 3 Gegenstand und Art der Leistung

3.1 Der Umfang des jeweiligen Beratungs-, Trainings-, Speaking- oder Coachingauftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot beziehungsweise der Leistungsbeschreibung.

3.2 Die Leistungen der Beraterin sind Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, gesundheitlicher, organisatorischer oder persönlicher Erfolg. Ein Erfolg wird weder zugesagt noch garantiert.

3.3 Die Leistungen sind eigenverantwortlich und leitend konzipierte, wissensvermittelnde und beratende Tätigkeiten im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Es werden keine standardisierten Produkte, Aufzeichnungen, Lizenzen oder Selbstlernkurse verkauft.

3.4 Die Leistungen der Beraterin beruhen auf ihrer fachlichen Erfahrung und entsprechen dem ihr im Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Kenntnis- und Informationsstand. Die Beraterin erteilt im Rahmen der Beratung Handlungsempfehlungen. Über deren Umsetzung entscheidet allein der Auftraggeber; die Verantwortung für die Umsetzung trägt der Auftraggeber.

§ 4 Abgrenzung zu Heilbehandlung, Therapie und Krisenintervention

4.1 Die Leistungen der Beraterin sind Bildungs-, Beratungs- und Reflexionsleistungen im beruflichen Kontext. Sie stellen keine Heilbehandlung, keine Psychotherapie, keine psychologische Behandlung, keine Diagnostik und keine medizinische oder gesundheitliche Versorgungsleistung dar. Eine Tätigkeit nach dem Heilpraktikergesetz oder dem Psychotherapeutengesetz wird nicht erbracht und nicht angeboten.

4.2 Die Leistungen ersetzen keine ärztliche, psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung. Sie sind kein Notfall- oder Kriseninterventionsangebot. Eine Erreichbarkeit der Beraterin außerhalb vereinbarter Termine besteht nicht.

4.3 Der Auftraggeber und die teilnehmenden Personen sind für ihre körperliche und seelische Gesundheit selbst verantwortlich. Laufende ärztliche oder therapeutische Behandlungen sind eigenverantwortlich fortzuführen. Die Beraterin gibt keine Empfehlungen zu Diagnosen, Medikation oder Behandlung.

4.4 Ergibt sich im Verlauf, dass eine Fragestellung ärztlicher oder therapeutischer Abklärung bedarf, weist die Beraterin darauf hin und ist berechtigt, die Leistung insoweit abzulehnen oder zu beenden. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

4.5 Der Auftraggeber sichert zu, die teilnehmenden Personen vor Beginn über die Ziffern 4.1 bis 4.4 zu informieren.

§ 5 Leistungserbringung, Einsatz Dritter, Selbständigkeit

5.1 Die Beraterin ist bei der Erbringung ihrer Leistungen weisungsfrei und handelt nach eigenem fachlichen Ermessen und in eigener Verantwortung. Sie ist in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers nicht eingegliedert, bestimmt Arbeitszeit und Arbeitsort selbst, setzt eigene Betriebsmittel ein und ist für weitere Auftraggeber tätig. Ein Arbeits-, Anstellungs- oder Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis wird durch diesen Vertrag nicht begründet.

5.2 Die Beraterin ist berechtigt, die ihr obliegenden Vertragspflichten ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Bei Einzelcoachings und bei Leistungen, die ausdrücklich an ihre Person gebunden sind, bedarf der Einsatz Dritter der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers in Textform. Die Vergütung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die Beraterin. Zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber entsteht kein Vertragsverhältnis. Für ihre Erfüllungsgehilfen haftet die Beraterin nach § 278 BGB.

5.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an seinem Geschäftssitz ein möglichst störungsfreies und dem raschen Fortgang des Beratungs- oder Trainingsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

6.2 Der Auftraggeber informiert die Beraterin rechtzeitig, vollständig und auch ohne besondere Aufforderung über alle für die Durchführung wesentlichen Vorgänge und Umstände, einschließlich früherer und laufender Beratungen, und stellt alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Dies gilt auch für Unterlagen und Umstände, die erst während der Tätigkeit bekannt werden.

6.3 Bei Online-Formaten stellt der Auftraggeber sicher, dass die teilnehmenden Personen über eine stabile Internetverbindung, ein geeignetes Endgerät sowie funktionsfähige Kamera und Mikrofon verfügen und einen ungestörten, vertraulichen Arbeitsplatz nutzen. Störungen aus der Sphäre des Auftraggebers oder der teilnehmenden Personen gehen nicht zu Lasten der Beraterin; die vereinbarte Vergütung bleibt in diesem Fall geschuldet.

6.4 Der Auftraggeber benennt eine verantwortliche Ansprechperson mit Entscheidungsbefugnis.

6.5 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen zusätzlich vergütet.

§ 7 Termine, Verschiebung, Absage

7.1 Termine werden verbindlich in Textform vereinbart.

7.2 Ein vereinbarter Termin kann bis 21 Kalendertage vor dem Termin einmalig kostenfrei verschoben werden, sofern innerhalb von sechs Monaten ein Ersatztermin vereinbart wird. Wird ein verschobener Termin später abgesagt, bemisst sich die Ausfallpauschale nach Ziffer 7.3 anhand des ursprünglich vereinbarten Termins. Im Übrigen gilt Ziffer 7.3.

7.3 Tritt der Auftraggeber ohne wichtigen Grund vom Beratungs- oder Trainingsvertrag zurück, ist er zur Zahlung einer Ausfallpauschale verpflichtet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt:

  • Absage früher als 42 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: keine Ausfallpauschale
  • Absage ab dem 42. bis zum 21. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
  • Absage ab dem 20. bis zum 15. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
  • Absage ab dem 14. Kalendertag vor dem vereinbarten Termin: 100 % des vereinbarten Honorars

7.4 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die vorstehende Pauschale. Der Beraterin bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb der Beraterin werden angerechnet.

7.5 Unabhängig von Ziffer 7.3 sind bereits angefallene, nicht stornierbare Reise- und Fremdkosten in nachgewiesener Höhe zu erstatten.

7.6 Ist die Beraterin aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, an der Leistungserbringung gehindert, bietet sie einen Ersatztermin an oder, mit Zustimmung des Auftraggebers, eine fachlich geeignete Vertretung. Kommt beides nicht zustande, entfällt der Vergütungsanspruch für die ausgefallene Leistung; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur nach Maßgabe von § 14.

7.7 Für Gruppenformate können eine Mindest- und eine Höchstteilnehmerzahl vereinbart werden. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, ist die Beraterin berechtigt, den Termin bis 7 Kalendertage vorher abzusagen; Ziffer 7.6 Satz 2 gilt entsprechend.

§ 8 Honorar, Auslagen, Zahlung

8.1 Die Beraterin erhält für ihre Leistungen ein Honorar nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags. Ist nichts anderes vereinbart, rechnet sie auf Grundlage des bei Vertragsschluss gültigen Tagessatzes ab; ein Beratungstag umfasst 8 Zeitstunden. Angefangene Tage werden zeitanteilig nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Pauschalhonorare für Webinare, Fachvorträge und Keynotes umfassen den im Angebot bezeichneten Vor- und Nachbereitungsaufwand.

8.2 Die Beraterin ist berechtigt, dem Leistungsfortschritt entsprechend Zwischenrechnungen zu stellen und Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei Erstaufträgen und bei einem Auftragsvolumen über 5.000 € netto kann eine Anzahlung von 30 % bei Auftragserteilung vereinbart werden. Bei Nichtzahlung fälliger Zwischenrechnungen ist die Beraterin nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt unberührt.

8.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, rechnet die Beraterin monatlich nachträglich ab.

8.4 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 15 Kalendertagen ab Zugang zur Zahlung fällig. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt Verzug 30 Tage nach Zugang der Rechnung ein, wenn auf diese Folge in der Rechnung besonders hingewiesen wurde (§ 286 Abs. 3 BGB).

8.5 Im Verzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern wird zusätzlich eine Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

8.6 Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer und sind ohne Abzug auf das von der Beraterin angegebene Konto zu zahlen. Die Beraterin stellt eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben aus. Bei Leistungen an Unternehmer mit Sitz im übrigen Gemeinschaftsgebiet verlagert sich die Steuerschuld nach § 3a Abs. 2 UStG in Verbindung mit Art. 44 und 196 MwStSystRL auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge). Der Auftraggeber teilt seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor Rechnungsstellung mit; andernfalls wird deutsche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8.7 Rechnungen werden elektronisch erstellt und übermittelt. Der Auftraggeber stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu. Unternehmerische Auftraggeber mit Sitz im Inland stellen sicher, dass sie strukturierte elektronische Rechnungen nach § 14 UStG (Norm EN 16931, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD) empfangen können.

8.8 Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.9 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Reise- und Fahrtkosten wie folgt berechnet: Übernachtung in einer angemessenen Unterkunft der gehobenen Mittelklasse, Bahnfahrten 1. Klasse, Flüge Economy, ab vier Stunden Flugzeit Business Class, Mietwagen und Taxi in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen gegen Beleg. Für Fahrten mit dem eigenen Pkw werden 0,50 € je Kilometer berechnet. Reisezeit wird ab der zweiten Stunde je Wegrichtung mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Reisekosten und Reisezeitvergütung verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

8.10 Barauslagen, insbesondere für die Vervielfältigung von Seminar- und Workshopunterlagen, Sondermaterialien, Fremdleistungen für Flipchart-Protokolle, Portokosten und auf Wunsch des Auftraggebers erstellte Materialien, werden gesondert berechnet. Auslagen über 250 € netto werden vorab in Textform abgestimmt.

8.11 Folge- und Ergänzungsaufträge zu bereits geschlossenen Verträgen bewirken keine Änderung der Fälligkeit der Honorare aus dem ursprünglichen Vertrag.

8.12 Bei Rahmenverträgen mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten ist die Beraterin berechtigt, die Honorarsätze einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten in Textform anzupassen. Erhöht sich das Honorar um mehr als 5 %, kann der Auftraggeber den Rahmenvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung kündigen. Bereits verbindlich beauftragte Einzelleistungen bleiben unberührt.

§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

9.1 Die Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an den von der Beraterin, ihren Mitarbeitenden und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen und erstellten Materialien, insbesondere an Angeboten, Konzepten, Berichten, Analysen, Programmen, Präsentationen, Handouts, Modellen, Übungen, Arbeitsblättern, Entwürfen und Datenträgern, verbleiben bei der Beraterin. Dies gilt auch für die Programm- und Formatbezeichnungen der Beraterin, insbesondere „ThriveLab".

9.2 Der Auftraggeber erhält an den überlassenen Materialien ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes und zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht zu internen Zwecken für die am Vertrag beteiligten Personen und Organisationseinheiten. Eine Weitergabe an Dritte, an verbundene Unternehmen oder Konzerngesellschaften, eine Bearbeitung, Übersetzung oder eine Verwendung für eigene Trainings-, Beratungs- oder Vermarktungsangebote bedarf der vorherigen Zustimmung der Beraterin in Textform.

9.3 Die Nutzung der Materialien zum Training, zur Feinabstimmung oder zur Anreicherung von Systemen künstlicher Intelligenz sowie das Einspeisen in solche Systeme ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Beraterin in Textform nicht gestattet.

9.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen der Beraterin ohne deren ausdrückliche Zustimmung zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Aus einer unbefugten Vervielfältigung oder Verbreitung erwächst der Beraterin gegenüber Dritten keine Haftung, insbesondere nicht für die Richtigkeit der Inhalte.

9.5 Aufzeichnungen von Sitzungen, Workshops und Online-Formaten in Bild, Ton oder als Bildschirmaufnahme sind nur mit vorheriger Zustimmung aller Beteiligten in Textform zulässig. Ohne Zustimmung erstellte Aufzeichnungen sind unverzüglich zu löschen. Der Auftraggeber verpflichtet die teilnehmenden Personen entsprechend.

9.6 Ein Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Paragraphen berechtigt die Beraterin zur sofortigen außerordentlichen Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz.

§ 10 Vertraulichkeit

10.1 Die Beraterin verpflichtet sich, über alle ihr bekannt werdenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Stillschweigen zu bewahren.

10.2 Der Auftraggeber und die teilnehmenden Personen verpflichten sich gleichermaßen zur Vertraulichkeit über Inhalte, Methoden und Materialien der Beraterin. In Gruppenformaten gilt zusätzlich: persönliche Äußerungen anderer teilnehmender Personen werden nicht nach außen getragen. Der Auftraggeber verpflichtet die teilnehmenden Personen hierauf.

10.3 Die Beraterin ist gegenüber den von ihr eingesetzten Erfüllungsgehilfen von der Verschwiegenheitspflicht befreit. Sie hat diese jedoch entsprechend zu verpflichten und haftet für deren Verstoß wie für einen eigenen.

10.4 Die Verschwiegenheitspflicht besteht für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie für persönliche Inhalte aus Coachings und Reflexionsgesprächen zeitlich unbegrenzt fort. Für sonstige vertrauliche Informationen endet sie fünf Jahre nach Beendigung des Vertrags.

10.5 Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, soweit eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder die Offenlegung zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für Leib oder Leben erforderlich ist.

§ 11 Datenschutz

11.1 Die Beraterin verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter www.nina-zolezzi.com/impressum.

11.2 Soweit die Beraterin personenbezogene Daten im eigenen Namen und zu eigenen Zwecken verarbeitet, insbesondere zur Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung und Dokumentation ihrer Beratungsleistung, ist sie Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

11.3 Soweit die Beraterin personenbezogene Daten ausschließlich weisungsgebunden für den Auftraggeber verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen AGB vor.

11.4 Im Rahmen von Coachings und Reflexionsformaten können Angaben verarbeitet werden, die Gesundheitsdaten im Sinne des Art. 9 DSGVO darstellen. Eine Verarbeitung erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Der Auftraggeber erhält keine Inhalte aus Einzelcoachings; eine Rückmeldung an den Auftraggeber erfolgt ausschließlich anonymisiert und aggregiert.

11.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Übermittlung personenbezogener Daten an die Beraterin vorliegen, insbesondere die Information der betroffenen Personen.

§ 12 Referenzen

12.1 Die Beraterin ist berechtigt, auf die bestehende oder frühere Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber unter Nennung des Namens und Verwendung des Firmenlogos auf ihrer Internetseite und in Druckwerken hinzuweisen, sofern der Auftraggeber zuvor zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

12.2 Ohne gesonderte Zustimmung ist die Beraterin berechtigt, die Zusammenarbeit in anonymisierter Form darzustellen, zum Beispiel als „ein mittelständisches Unternehmen der Logistikbranche in Norddeutschland".

§ 13 Mängel und Nacherfüllung

13.1 Die Leistungen der Beraterin beruhen auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Informationen und den Angaben des Auftraggebers.

13.2 Der Auftraggeber zeigt Mängel der Leistung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erkennbarkeit, in Textform an. Diese Anzeigepflicht gilt nur gegenüber Unternehmern.

13.3 Die Beraterin ist unabhängig vom Verschulden berechtigt und verpflichtet, ihr bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel ihrer Leistung zu beseitigen, und informiert den Auftraggeber hierüber unverzüglich.

13.4 Für die Verjährung gilt § 15.

§ 14 Haftung

14.1 Die Beraterin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Beraterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf 10.000 € je Schadensfall und 20.000 € je Vertragsjahr.

14.3 Im Übrigen ist die Haftung der Beraterin ausgeschlossen.

14.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Beraterin.

14.5 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

14.6 Die Beraterin unterhält eine Berufs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Ein Deckungsnachweis wird auf Anfrage vorgelegt.

§ 15 Verjährung

15.1 Ansprüche des Auftraggebers gegen die Beraterin verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

15.2 Abweichend von Ziffer 15.1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche nach Ziffer 14.1 sowie für sämtliche Ansprüche von Verbrauchern.

§ 16 Vertragsdauer und Beendigung

16.1 Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen.

16.2 Unbeschadet dessen kann der Vertrag von beiden Vertragsparteien jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist durch Erklärung in Textform gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten trotz Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen verletzt.

16.3 Handelt es sich um Dienste höherer Art, die aufgrund besonderen Vertrauens übertragen werden, insbesondere bei Einzelcoachings, bleibt das Recht beider Parteien zur jederzeitigen Kündigung nach § 627 BGB unberührt. Die Beraterin wird von diesem Recht nicht zur Unzeit Gebrauch machen.

16.4 Bei mehrteiligen Programmen, insbesondere Modulreihen, ist die bis zur Beendigung erbrachte Leistung anteilig zu vergüten. Für bereits terminierte, aber nicht durchgeführte Termine bleibt Ziffer 7.3 unberührt.

§ 17 Höhere Gewalt

17.1 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Naturereignisse, Epidemien und behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik sowie der Ausfall der Telekommunikations- oder Stromversorgung, berechtigen beide Parteien, die Leistung um die Dauer der Behinderung zu verschieben.

17.2 Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei den betroffenen Einzelauftrag kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

17.3 Präsenzformate, die aus solchen Gründen nicht stattfinden können, werden nach Möglichkeit online durchgeführt. Ziffer 7.3 findet in diesen Fällen keine Anwendung.

§ 18 Wahrung der Unabhängigkeit und Abwerbeverbot

18.1 Die Parteien verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate nach deren Ende Mitarbeitende und ständige Erfüllungsgehilfen der jeweils anderen Partei, die unmittelbar mit der Durchführung des Auftrags befasst waren, nicht gezielt abzuwerben. Öffentliche Stellenausschreibungen und hierauf erfolgende Initiativbewerbungen bleiben zulässig.

§ 19 Besondere Bestimmungen für Verbraucher

19.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich alle Preisangaben einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

19.2 Bei Verträgen, die ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachstehenden Belehrung zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Nina Zolezzi, Borsteler Chaussee 196, 22453 Hamburg, E-Mail info@nina-zolezzi.com, mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel einem mit der Post versandten Brief oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Ende der Widerrufsbelehrung

19.3 Die Beraterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Eine Verpflichtung nach § 36 VSBG besteht nicht, da die Beraterin nicht mehr als zehn Personen beschäftigt.

19.4 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen und der gesetzliche Gerichtsstand. Regelungen dieser AGB, die hiervon abweichen, finden auf Verbraucher keine Anwendung.

§ 20 Schlussbestimmungen

20.1 Erfüllungsort ist Hamburg, Deutschland.

20.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Hamburg. Die Beraterin ist darüber hinaus berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

20.3 Diese AGB und der jeweilige Vertrag unterliegen dem materiellen deutschen Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Deutschlands bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften ihres Aufenthaltsstaats nach Art. 6 der Rom-I-Verordnung unberührt.

20.4 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Fassung vor. Vertragssprache ist die Sprache, in der der Vertrag geschlossen wurde. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist für Verträge, die deutschem Recht unterliegen, die deutsche Fassung maßgeblich.

20.5 Alle rechtserheblichen Erklärungen aufgrund dieser AGB oder des Vertrags sind in Textform (E-Mail genügt) an die zuletzt mitgeteilte Adresse der jeweils anderen Vertragspartei zu richten. Jede Partei teilt Änderungen ihrer Kontaktdaten unverzüglich mit.

20.6 Die Überschriften der einzelnen Abschnitte dienen allein der Übersichtlichkeit und sind für die Auslegung dieser AGB und des Vertrags nicht heranzuziehen.

20.7 Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Vertrag ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei in Textform zulässig. § 354a HGB bleibt unberührt.

20.8 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern werden die Parteien die unwirksame Bestimmung darüber hinaus durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

20.9 Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt. Für bereits geschlossene Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort.

Anlage: Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: Nina Zolezzi, Borsteler Chaussee 196, 22453 Hamburg, E-Mail: info@nina-zolezzi.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________ (*) Unzutreffendes streichen.